So können Sie Mitglied unserer Angel-Gemeinschaft werden:

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen bzw. mit sich bringen.
Für die Aufnahme als Mitglied in den Fischereiverein Meppen müssen Sie in Besitz der Fischerprüfung und volljährig sein. Sollten Sie nicht im Besitz einer Fischereiprüfung seien, erhalten Sie nützliche Informationen auf der Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung Seite, wo auch ein Anmeldeformular für den Lehrgang hinterlegt ist.

Bitte beachten Sie, dass Sie die PDF Datei Vorbereitungslehrgang erst downloaden und dann ausfüllen. in einigen Fällen funktioniert der „Senden Button“ nicht, dann speichern Sie bitte die ausgefüllte PDF Datei ab und schicken diese anschließend an lehrgang@fv-meppen.de !

 

Sie sind bereits in Besitz der Fischerprüfung und möchten in den Fischereiverein Meppen e.V. aufgenommen werden, ist folgendes zu beachten. Bitte laden Sie sich hier die Pdf Datei Aufnahmeantrag herunter und drucken Sie sich diese bitte aus. Anschliessend schicken Sie uns diesen Antrag ausgefüllt, einschließlich der Einzugsermächtigung samt einer Kopie ihrer Girocard (Vorder- und Rückseite), zusammen mit einer Kopie der Fischerprüfung per Post an die Geschäftsstelle (Erikaweg 12, 49716 Meppen), oder Sie geben Ihre Unterlagen persönlich in der Geschäftsstelle ab.

Die einmalige Aufnahmegebühr von 55,- € sowie den Betrag von 45,- € für den Fischereierlaubnisschein überweisen Sie dann bitte auf das im Aufnahmeantrag hinterlegte Konto bei der Sparkasse Emsland (Gesamtbetrag 100,- €). Ihre Unterlagen werden Ihnen dann nach Geldeingang zugeschickt.

Sie können natürlich auch persönlich in der Geschäftsstelle vorstellig werden und den Antrag einreichen, sowie den Betrag für die Gebühr in bar begleichen.

 

Beendigung einer Mitgliedschaft!

Eine Kündigung der Mitgliedschaft/Austrittserklärung muss laut Satzung §7 Absatz 1 Punkt b) schriftlich bis zum Ende eines Geschäftsjahres (Ende eines Kalenderjahres) erfolgen. Wir nehmen Ihre Kündigung/Austrittserklärung auch gerne per Email entgegen, dafür sollte die Email aber folgende Daten enthalten:

Mitgliedsnummer, Name, Vorname und die vollständige Anschrift. Freiwillig können Sie gegebenenfalls ihre Telefonnummer, für eventuelle Rückfragen, mit angeben.

Die Kündigung/Austrittserklärung hat bis zum Ende eines Kalenderjahres zu erfolgen, um im Folgejahr wirksam zu sein. Soll heißen, wer  z. B. im Januar eines Jahres kündigt, kündigt seine Mitgliedschaft erst zum  Ende des Jahres und ist erst im darauf folgenden Jahr kein Mitglied mehr des FV Meppen e. V. und somit auch von dem Jahresbeitrag befreit.