Angeln im Herzen des Emslandes.

Schlagwort: Fischereierlaubnisschein

Zweite Erlaubnisscheinausgabe 2022

Wie angekündigt und geplant findet am Samstag, den 19.03.2022 von 13:00 bis 17:00 Uhr und am Sonntag, den 20.03.2022 von 10:00 bis 13:00 Uhr die Erlaubnisscheinausgabe statt. Allerdings wird die Ausgabe der Erlaubnisscheine in diesem Jahr, aufgrund der pandemischen Lage, etwas limitiert stattfinden. Das bedeutet, dass die Ausgabe, so es die Witterungsverhältnisse zulassen, im  Freien stattfinden wird (Ausgabe durch das Fenster) und es ist darüberhinaus mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Die Ausgabe wird unter Berücksichtigung der 3G Regeln stattfinden und das tragen einer FFP2 Maske sowie ausreichend Abstand untereinander einzuhalten ist verpflichtend. Die Umsetzung der 3G Regelung begründet sich darin, dass einige Mitglieder unter Umständen das Vereinsheim für die Erlaubnisscheinausgabe betreten müssen und die Wetterverhältnisse eine Ausgabe im Freien vielleicht nicht ermöglichen.

Für die Jugend besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, den fälligen Jahresbeitrag zu überweisen, so wie es bereits im vergangenen Jahr gehandhabt wurde,

Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand.

Verlängerung bzw. Erneuerung der Fischereierlaubnisscheine

Sehr geehrte Mitglieder*innen, wir möchten darauf hinweisen, dass eine Verlängerung bzw. Erneuerung der Fischereierlaubnisscheine erst ab Mitte bis Ende Februar erfolgen kann. Grund hierfür ist, dass erst nach erfolgreich durchgeführter Lastschrift/Einzug der Beiträge, der Fischereierlaubnisschein ausgestellt werden kann. Aus organisatorischen Gründen wird der Beitrag Ende Januar eingezogen und es ist erst nach erfolgter Datenverarbeitung durch unsere Geschäftsführer möglich, die Erlaubnisscheine für 2022 auszuhändigen. Die gegenwärtigen Erlaubnisscheine sind noch bis März gültig! Wer also bis dahin noch angeln möchte, sollte davon absehen, seinen Erlaubnisschein schon zur Verlängerung postalisch oder per Einwurf am Vereinsheim einzureichen, da die Verarbeitung erst frühestens im Februar erfolgen kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis, der Vorstand.

Weitere Informationen zur ersten Erlaubnisscheinausgabe 2022 finden Sie hier im Beitrag.

 

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Noch kein Erlaubnisschein für 2020! Was nun?

 

 

 

 

 

Wie bereits berichtet, fällt/fiel die für den 14.03.2020 und 15.03.2020 geplante Erlaubnisscheinausgabe aus. Die Ausgabe wurde wegen der Coronavirusproblematik auf unbestimmte Zeit verschoben.

All diejenigen, die es versäumt haben oder es nicht einrichten konnten, sich bei der letzten Ausgabe ihren Erlaubnisschein aushändigen zu lassen, können dennoch ihrem Hobby weiter nachgehen. Alle Mitglieder, die im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheines des FV Meppen von 2019 sind, können mit diesem vorerst weiter die Pachtgewässer, gemäß des Erlaubnisscheines, beangeln. Denn die Gültigkeit der Erlaubnisscheine wurde vorerst bis Ende Mai verlängert.

Mitglieder, die am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, haben darüberhinaus die Möglichkeit, sich ihren Fischereierlaubnisschein auch postalisch zustellen zu lassen. Hierzu müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie senden einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zusammen mit ihrer ausgefüllten Fangmeldung (Formular kann unter Downloads heruntergeladen werden) und ihren alten Erlaubnisschein an die Geschäftsstelle. Achtung bitte den Brief nicht als Einschreiben Eigenhändig ans uns senden. Wenn ein Einschreiben ihrerseits gewünscht wird, dann nutzen Sie bitte Einschreiben Einwurf, da die Geschäftsstelle nicht ständig besetzt ist und Einschreiben Eigenhändig  gegebenenfalls nicht entgegengenommen werden können.

FV Meppen 1888 e. V.

Erikaweg 12

49716 Meppen

Die benötigen Unterlagen können natürlich auch persönlich am Vereinsheim in den Briefkasten eingeworfen  werden.

 

  1. Der Betrag für den Fischereierlaubnisschein konnte erfolgreich von ihrem Konto eingezogen werden.

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden wir Ihnen gerne den Fischereierlaubnisschein zusenden.

Sobald ein neuer Termin für die Erlaubnisscheinausgabe feststeht, werden wir es hier unverzüglich veröffentlichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand