Wie bereits berichtet, fällt/fiel die für den 14.03.2020 und 15.03.2020 geplante Erlaubnisscheinausgabe aus. Die Ausgabe wurde wegen der Coronavirusproblematik auf unbestimmte Zeit verschoben.

All diejenigen, die es versäumt haben oder es nicht einrichten konnten, sich bei der letzten Ausgabe ihren Erlaubnisschein aushändigen zu lassen, können dennoch ihrem Hobby weiter nachgehen. Alle Mitglieder, die im Besitz eines gültigen Erlaubnisscheines des FV Meppen von 2019 sind, können mit diesem vorerst weiter die Pachtgewässer, gemäß des Erlaubnisscheines, beangeln. Denn die Gültigkeit der Erlaubnisscheine wurde vorerst bis Ende Mai verlängert.

Mitglieder, die am Bankeinzugsverfahren teilnehmen, haben darüberhinaus die Möglichkeit, sich ihren Fischereierlaubnisschein auch postalisch zustellen zu lassen. Hierzu müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie senden einen adressierten und ausreichend frankierten Rückumschlag zusammen mit ihrer ausgefüllten Fangmeldung (Formular kann unter Downloads heruntergeladen werden) und ihren alten Erlaubnisschein an die Geschäftsstelle. Achtung bitte den Brief nicht als Einschreiben Eigenhändig ans uns senden. Wenn ein Einschreiben ihrerseits gewünscht wird, dann nutzen Sie bitte Einschreiben Einwurf, da die Geschäftsstelle nicht ständig besetzt ist und Einschreiben Eigenhändig  gegebenenfalls nicht entgegengenommen werden können.

FV Meppen 1888 e. V.

Erikaweg 12

49716 Meppen

Die benötigen Unterlagen können natürlich auch persönlich am Vereinsheim in den Briefkasten eingeworfen  werden.

 

  1. Der Betrag für den Fischereierlaubnisschein konnte erfolgreich von ihrem Konto eingezogen werden.

 

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, werden wir Ihnen gerne den Fischereierlaubnisschein zusenden.

Sobald ein neuer Termin für die Erlaubnisscheinausgabe feststeht, werden wir es hier unverzüglich veröffentlichen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand