Sehr geehrte Mitglieder*innen, wir möchten darauf hinweisen, dass eine Verlängerung bzw. Erneuerung der Fischereierlaubnisscheine erst ab Mitte bis Ende Februar erfolgen kann. Grund hierfür ist, dass erst nach erfolgreich durchgeführter Lastschrift/Einzug der Beiträge, der Fischereierlaubnisschein ausgestellt werden kann. Aus organisatorischen Gründen wird der Beitrag Ende Januar eingezogen und es ist erst nach erfolgter Datenverarbeitung durch unsere Geschäftsführer möglich, die Erlaubnisscheine für 2022 auszuhändigen. Die gegenwärtigen Erlaubnisscheine sind noch bis März gültig! Wer also bis dahin noch angeln möchte, sollte davon absehen, seinen Erlaubnisschein schon zur Verlängerung postalisch oder per Einwurf am Vereinsheim einzureichen, da die Verarbeitung erst frühestens im Februar erfolgen kann.
Wir bitten um Ihr Verständnis, der Vorstand.
Weitere Informationen zur ersten Erlaubnisscheinausgabe 2022 finden Sie hier im Beitrag.
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