Angeln im Herzen des Emslandes.

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Zweite Erlaubnisscheinausgabe 2022

Wie angekündigt und geplant findet am Samstag, den 19.03.2022 von 13:00 bis 17:00 Uhr und am Sonntag, den 20.03.2022 von 10:00 bis 13:00 Uhr die Erlaubnisscheinausgabe statt. Allerdings wird die Ausgabe der Erlaubnisscheine in diesem Jahr, aufgrund der pandemischen Lage, etwas limitiert stattfinden. Das bedeutet, dass die Ausgabe, so es die Witterungsverhältnisse zulassen, im  Freien stattfinden wird (Ausgabe durch das Fenster) und es ist darüberhinaus mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Die Ausgabe wird unter Berücksichtigung der 3G Regeln stattfinden und das tragen einer FFP2 Maske sowie ausreichend Abstand untereinander einzuhalten ist verpflichtend. Die Umsetzung der 3G Regelung begründet sich darin, dass einige Mitglieder unter Umständen das Vereinsheim für die Erlaubnisscheinausgabe betreten müssen und die Wetterverhältnisse eine Ausgabe im Freien vielleicht nicht ermöglichen.

Für die Jugend besteht auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit, den fälligen Jahresbeitrag zu überweisen, so wie es bereits im vergangenen Jahr gehandhabt wurde,

Mit freundlichen Grüßen Euer Vorstand.

Neuer Vorbereitungslehrgang zur Fischerprüfung im März 2022

 

Am 1. März startet ein neuer Vorbereitungslehrgang zur Erlangung der Fischerprüfung. Dieser findet dienstags und donnerstags von 19.oo – ca. 20.30 Uhr im Vereinsheim, Erikaweg 12 statt. Anmeldungen nimmt der FV im Vereinsheim zu den Öffnungzeiten entgegen, sowie online per Mail, mit dem dafür vorgesehenen PDF Formular. Es besteht darüber hinaus die Möglichkeit an einem Online- Kurs teilzunehmen. Die bestandene Prüfung ist lt. Nieders. Fischereigesetz Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einem Angelverein. Der Prüfungstermin ist der 14. Mai 2022.

Wer gerne an dem Vorbereitungslehrgang und/oder der Prüfung teilnehmen möchte, findet hier weitere Infos und kann sich dafür jetzt schon anmelden.

Verlängerung bzw. Erneuerung der Fischereierlaubnisscheine

Sehr geehrte Mitglieder*innen, wir möchten darauf hinweisen, dass eine Verlängerung bzw. Erneuerung der Fischereierlaubnisscheine erst ab Mitte bis Ende Februar erfolgen kann. Grund hierfür ist, dass erst nach erfolgreich durchgeführter Lastschrift/Einzug der Beiträge, der Fischereierlaubnisschein ausgestellt werden kann. Aus organisatorischen Gründen wird der Beitrag Ende Januar eingezogen und es ist erst nach erfolgter Datenverarbeitung durch unsere Geschäftsführer möglich, die Erlaubnisscheine für 2022 auszuhändigen. Die gegenwärtigen Erlaubnisscheine sind noch bis März gültig! Wer also bis dahin noch angeln möchte, sollte davon absehen, seinen Erlaubnisschein schon zur Verlängerung postalisch oder per Einwurf am Vereinsheim einzureichen, da die Verarbeitung erst frühestens im Februar erfolgen kann.

Wir bitten um Ihr Verständnis, der Vorstand.

Weitere Informationen zur ersten Erlaubnisscheinausgabe 2022 finden Sie hier im Beitrag.

 

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